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DSB 2015, 268
Oberbeck 
Behörden müssen Betroffene vor Datenaustausch informieren (Urteil vom 01.10.2015, C-201-14)

Werden personenbezogene Daten zwischen zwei nationalen Behörden ausgetauscht, müssen die betroffenen Bürger darüber vorab informiert werden. Nach Ansicht des EuGH besteht andernfalls ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzrichtlinie, da der Zweck der Speicherung nicht die Übermittlung an eine andere Behörde erfasse. Geklagt hatten mehrere selbstständige rumänische Staatsangehörige, …

Oberbeck, DSB 2015, 268 (Urteil vom 01.10.2015, C-201-14)

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