Big Data = Big Brother? Algorithmen sollen Fehler der Mitarbeiter prognostizieren
Hans Gliss,
Herausgeber
DATENSCHUTZ-BERATER
Am 10. April berichtete das Handelsblatt über neue ausgefeilte Techniken der Mitarbeiterüberwachung. JP Morgan soll Daten der Beschäftigten gezielt danach auswerten, ob Fehlverhalten zu befürchten ist. Auch der Finanzsektor ist rührig, weil milliardenschwere Skandale den Verantwortlichen Albträume bereiten. Ein Mitarbeiter eines Wirtschaftsprüfers wird zitiert, dass „Geldhäuser…“ mit „technischen Lösungen (…) E-Mail-Kommunikation und Telefongespräche nach bestimmten Stichwörtern durchsuchen und ungewöhnliches Verhalten bei den Mitarbeitern registrieren“. Hier tritt der Konflikt zwischen Sicherheitsbestrebungen und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten deutlich zutage. Beide Aspekte sind legitim – der Arbeitgeber muss sich vor Fehlverhalten des Personals schützen, andererseits sind Persönlichkeitsrechte zu respektieren.
Für Datenschutzbeauftragte besteht Handlungsbedarf durch gezielte Informationen in Richtung Geschäftsführung, IT-Leitung, Sicherheitsverantwortliche, Interne Revision, Personalleitung und Arbeitnehmervertretung. Die Botschaft lautet: „Wir müssen uns vor Fehlverhalten von Beschäftigten schützen, egal ob mangelnde Expertise oder betrügerische Absicht zugrunde liegt. Dazu gehört die Auswertung der Daten, die unsere Mitarbeiter durch die Nutzung der IT hinterlassen. Aber die Verfahren hierzu müssen transparent und mit der Zustimmung der Arbeitnehmervertretung gestaltet sein. Das Betriebsverfassungsgesetz, die Personalvertretungsgesetze im öffentlichen Bereich und die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern bieten Grundlagen für rechtskonforme Lösungen. Bei denen muss verbindlich festgelegt werden, wie mit Erkenntnissen umzugehen ist.“
Arbeitshilfen zum Umgang mit Datenpannen (§ 42a BDSG) und zur Mitbestimmung bei IT-Verfahren (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) sind auf unserer Homepage zu finden (www.siehe.eu/390 und www.siehe.eu/391).
Ihr
Hans Gliss