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DSB 2016, 147
Kramer 

„Datenschutz verursacht Einbruch“

Abbildung 1

Dr. Philipp Kramer
Chefredakteur
Datenschutz-Berater

Immer wieder bekommen Datenschutzbeauftragte den schwarzen Peter zugeschoben. Der Datenschutz sei dafür verantwortlich, dass Straftaten passieren, anstatt dass sie verhindert werden. Dabei muss es nicht erst um die Vorratsdatenspeicherung zur Terrorabwehr gehen. Schon eine einzelne angebrachte Kamera kann erhebliche Datenschutzdiskussionen auslösen. Solche Diskussionen werden gern auf dem Rücken des Datenschutzbeauftragten ausgetragen, der letztlich nur die Einhaltung der Datenschutzvorschriften kontrolliert. Ein auffälliges Beispiel dafür fand sich unlängst in Brandenburg. Auf dem ehemaligen Grenzkontrollpunkt Drewitz bei Berlin, auf dem sich heute ein Gewerbepark befindet, wurde in eine Firma eingebrochen. Von den Tätern fehlt jede Spur, weil – so der betroffene Unternehmer – die Videoüberwachung am Eingang des Gewerbeparks durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz untersagt worden war.

Der Datenschutzbeauftragte kann für solche Situationen seine Position verbessern, indem er deutlich auf unterschiedliche Rechtsmeinungen hinweist und seinen Schwerpunkt auf die Durchsetzung des Datenschutzes legt. „Unterschiedliche Rechtsmeinungen“ meint, dass es die „richtige“ Antwort des Datenschutzbeauftragten häufig nicht gibt. Soll beispielsweise eine Videoüberwachung am Firmeneingang installiert werden, darf es nicht zu einer übermäßigen Erfassung des öffentlich zugänglichen Raumes kommen. Doch was darunter zu verstehen ist, ist rechtlich nicht leicht zu ermitteln. Dennoch muss der Datenschutzbeauftragte eine klare Antwort geben. Bei solcher Videoüberwachung muss der Datenschutzbeauftragte vor allem auf die objektiv unsichere Beurteilung hinweisen und kontrollieren, dass die kurzfristige Löschung von Aufzeichnungen tatsächlich umgesetzt wird.

Wer dieses Vorgehen in den Vordergrund stellt, kann sich Anwürfen wie „Datenschutz ist Täterschutz“ besser erwehren. Denn häufig liegen Einschränkungen nicht in Überwachungsmaßnahmen an sich, sondern nur in ihrem ungesteuertem Einsatz.

Ihr

Dr. Philipp Kramer

 
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