Datenschutzbeauftragter neu bestellt Von Null auf Hundert?
Hans Gliss,
Herausgeber
DATENSCHUTZ-BERATER
Es kommt immer wieder vor: Kein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist bestellt (oder der Bestellte kann seine Aufgabe aus Zeitgründen nicht erledigen). Die Geschäftsführung will es nun ordentlich machen. Anstöße hierzu können sowohl von außen als auch von innen kommen: Ein neuer Geschäftsführer erkennt die Lücke, der Betriebsrat wird aktiv, die interne Revision ist treibende Kraft oder Geschäftspartner verlangen Nachweise („Compliance“); seltener ist ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, weil dort Stellen knapp bemessen sind. Auch eine öffentlichkeitswirksame Datenpanne kann rasch dazu führen, dass die Datenschutzorganisation eines Unternehmens unter die Lupe genommen wird. Oder simpler: Ein bestellter Datenschutzbeauftragter geht in Rente und hinterlässt eine Dokumentation, die den heutigen Anforderungen des BDSG nicht mehr genügt.
Das Schwierige liegt darin, loszulegen. Typischerweise sieht man sich als Datenschutzbeauftragter mit einem Wust von Dokumentationsarbeit konfrontiert. Ohne Struktur, ohne Schritt für Schritt-Technik droht man unterzugehen. Hier helfen Checklisten und Muster.
Für den Start sollte man die grundlegende „Checkliste 100 Tage“ des Datenschutz-Berater zu Rate ziehen (für Abonnenten abrufbar unter: www.siehe.eu/1023). Von der Bestellungsurkunde über das Verfahrensverzeichnis und das Impressum/die Datenschutzerklärung der Website bis zum Seminarbesuch wird dargestellt, welche Stationen der Datenschutzbeauftragte im ersten Jahr durchlaufen sollte.
Übrigens: Unter der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird es Anpassungen geben. Doch die Aufgaben bleiben gleich.
Ihr
Hans Gliss