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DSB 2014, 3
Gliss 

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Einschneidende Änderungen für 2014 nicht in Sicht

Abbildung 1

Die Chancen stehen derzeit schlecht für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung, die noch vor den Wahlen zum Europaparlament (Mai 2014) unter Dach und Fach sein müsste. Mit dem Scheitern des Vorhabens war in den letzten Wochen mehr und mehr zu rechnen – angesichts zahlreicher Vorbehalte seitens der britischen Regierung und des Bundesinnenministeriums.

Die Leserschaft wird sich erinnern: Der Innenausschuss des Europaparlaments („LIBE-Ausschuss“) hatte im Sommer in einem beachtlichen Parforceritt den von Viviane Reding vorgelegten Entwurf der Kommission unter Berücksichtigung von rund 4.000 Änderungsvorschlägen zu einem Vorschlag des Parlaments umgearbeitet. Das 131 Seiten umfassende Dokument wurde am 21. Oktober 2013 veröffentlicht – wenige Tage vor dem Redaktionsschluss der DSB-Novemberausgabe. Unsere Redaktion sichtete den Entwurf und entschied sich für eine nur kurze Nachricht (DSB 11/13, Seite 240), die lediglich erwähnte, was sich der Ausschuss zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten hatte einfallen lassen. Eine Exegese des gesamten Dokuments verwarfen wir. Zwar sind unsere Leser daran interessiert, was sich im Gesetzgebungsverfahren tut. Aber mit einer gründlichen Darstellung dessen, was aus dem 131-Seiten-Dokument für den Praktiker herauszufiltern war, hätten wir Ihnen nur wertvolle Zeit gestohlen – Sie hätten keinen praktischen Nutzen daraus ziehen können. Denn entweder geht der Entwurf trotz eines sehr ehrgeizigen Terminplans noch durch die Brüsseler Gremien (EU-Kommission und Ministerrat) oder die Zeit reicht nicht. Im ersten Fall hätte der LIBE-Text zahlreiche Veränderungen erlebt und hier und da wohl deutlich Federn lassen müssen; bei zu knapp bemessener Zeit hingegen sind beide Entwürfe mit der Wahl des Europaparlaments und der Bestellung einer neuen Kommission ohnehin vorläufig obsolet.

Der Datenschutz-Berater hat sich von seinen ersten Anfängen an das Ziel gesetzt, Praktiker mit Fakten zu versorgen, die für die Erfüllung ihrer schwierigen Aufgaben – Datenschutz ist bekanntlich „Querschnittsmaterie“ – hilfreich sein können. Das Dokument des LIBE-Ausschusses erschien der Redaktion nicht geeignet, diesem Ziel gerecht zu werden. Wir werden Sie über den Fortgang der Beratungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung und über nationale Gesetzesvorhaben und Entscheidungen zur Fortentwicklung des Datenschutzes zeitnah informieren, soweit wir Anlass haben anzunehmen, dass es der Tagesarbeit und den Planungen der Datenschutzbeauftragten Erkenntnisse bringt.

Hans Gliss, Herausgeber DATENSCHUTZ-BERATER

Links/Quellenangaben – siehe.eu: Die Hinweise auf Quellen sind für die leichte Eingabe mit einem Shortlink (auch short URL, URL alias, Kurzlink) angegeben. Statt beispielsweise http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Taetigkeitsberichte/Functions/TB_BfDI_table.html?nn=408924 muss künftig nur angegeben werden: www.siehe.eu/xxx. Das xxx steht für eine fortlaufende Zahl. Mit dieser Zahl kann die eigentliche URL/Adresse in unserer Datenbank ermittelt werden. Wenn Sie wissen wollen, was sich hinter dem Shortlink verbirgt, geben Sie den Shortlink mit einer Tilde (~) ein oder nutzen Sie eine Shortlink-Auflöser wie www.prevurl.com. Ob Sie auf diese Möglichkeit verzichten, obliegt Ihrer Entscheidung. Denn wir verweisen auf die Quellen, ohne diese im Detail zu prüfen.

 
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