Eine neue Ära ist angebrochen
Dr. Philipp Kramer
Chefredakteur
Datenschutz-Berater
Mit der Geltung der DSGVO seit wenigen Tagen hat sich vom Wortlaut der rechtlichen Datenschutzvorschriften nicht so viel geändert. Insbesondere das Prinzip des Erlaubnisvorbehalts, keine Verarbeitung ohne Erlaubnis, bleibt gleich. Dennoch ist die Datenschutzwelt eine ganz andere geworden. Wer hätte geglaubt, dass noch rechtzeitig zum Stichtag unzählige Unternehmen und Behörden ihre Datenschutzerklärung auf umfangreichere Informationspflichten nach DSGVO (Art. 13) umstellen würden? Wer hätte gedacht, wie viele E-Newsletterbetreiber Datenschutzhinweise nach DSGVO geben und teilweise sogar in Übererfüllung gesetzlicher Vorschriften, quasi zur Sicherheit und unter einer Gefahr des Verlustes von Abonnenten, nochmal ein Opt-In abfordern? Zudem hat der Datenschutz richtig den Mittelstand erfasst. Auch viele Vereine haben sich mit ihren Datenschutzfragen an Aufsichtsbehörden gewandt, so dass diese von Nord bis Süd ihre Empfehlungen aufgeschrieben haben. Sicher auch von den maximalen Bußgeldsummen getrieben, können wir von einem Hype um die Einhaltung der Datenschutzvorschriften sprechen. Wir Datenschutzverantwortliche haben jetzt erstmal Pause. Nicht etwas Arbeitspause. Ganz im Gegenteil. Unsere Arbeit wird mit den neuen Vorschriften zunehmen. Doch nach dem Stichtag 25.05.2018 wird es jetzt einmal darum gehen, die nicht selten mit heißer Nadel gestrickten Stichtagsdatenschutzlösungen („Schickmachen“ der Website usw.) in den anderen Bereichen umzusetzen. Das ist unser Tagesgeschäft. Wir üben es nun wie unter dem BDSG alter Fassung.
Was wir nur hoffen können? Dass sich nach dem Hype die Aufregung legt. Bisher sieht die DSGVO für viele wie ein Bürokratiemonster aus. Es liegt auch an uns, mit unserer Arbeit zu zeigen, dass wir Datenschutzanpassungen in Unternehmen und Behörden einfordern, weil sie dem Schutz der Menschen dienen.
Ihr
Dr. Philipp Kramer