Facebooks Voreinstellungen bedürfen einer informierten Einwilligung (Urteil vom 16.01.2018, 16 O 341/15)
Das US-amerikanisches Unternehmen Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen und mit Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen geltendes Verbraucherrecht. In dem Fall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen u.a. gegen vorformulierte Einwilligungserklärungen, wonach Facebook Namen und Profilbild der Nutzer für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte einsetzen und die Nutzerdaten in die USA weiterleiten durfte. …
Oberbeck, DSB 2018, 65 (Urteil vom 16.01.2018, 16 O 341/15)
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