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DSB 2015, 268
Oberbeck 
Heimliche Beschlagnahme von E-Mails unzulässig, aber kein Beweisverwertungsverbot (Beschluss vom 04.08.2015, 3 StR 162/15)

Werden E-Mails ohne Wissen des Betroffenen von einem Mailserver beschlagnahmt, ist dies eine unzulässige Maßnahme im Sinne der Strafprozessordnung. Die Ausnahmeregelung des § 101 StPO für verdeckte Verfahrensmaßnahmen gelte hier nicht, da die dort aufgeführten Maßnahmen abschließend seien, so der BGH in einem aktuellen Beschluss. Das Gericht entschied die Revision eines Angeklagten, …

Oberbeck, DSB 2015, 268 (Beschluss vom 04.08.2015, 3 StR 162/15)

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