Insolvenz-App verstößt gegen das Datenschutzrecht (Urteil vom 09.08.2016, 2 C 341/16)
Eine mobile App, die Schuldnerdaten aus den Insolvenzverzeichnissen veröffentlicht, verstößt gegen das Datenschutzrecht. Das Amtsgericht vertritt dabei die Auffassung, dass trotz öffentlicher Zugänglichkeit der Schuldnerverzeichnisse im Internet diese nicht innerhalb einer App zum Abruf für Dritte bereitgehalten werden dürften. Durch die Selektion der Daten mittels Suchfeld und einer grafischen Darstellung der Wohnorte erziele die App eine „Prangerwirkung“ und berücksichtige nicht hinreichend die Interessen der Betroffenen. …
Oberbeck, DSB 2016, 218 (Urteil vom 09.08.2016, 2 C 341/16)
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