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DSB 2018, 223
Kramer 

Klingelschilder – bewahrt das Augenmaß im Datenschutz

Abbildung 1

Dr. Philipp Kramer
Chefredakteur
Datenschutz-Berater

Die Rechtsunsicherheit bei der DSGVO hat inzwischen eine Eigendynamik erlangt, dass selbst das Anbringen von Klingelschildern in Frage gestellt wird. Ausgangspunkt war die Erklärung eines kommunalen Wiener Wohnungsverbands. Die Nachricht breitete sich aus wie ein Lauffeuer und ließ auch deutsche Eigentümerverbände vor Klingelschildern mit Namen warnen. Auf den ersten Blick muss ein unbefangener Beobachter meinen, die DSGVO sei wirklich eine absurde Veranstaltung. Der Grund für eine solch übertriebene Auslegung der DSGVO liegt auch heute noch in einem falsch verstandenen Einwilligungsprinzip. Vielfach findet sich noch die irrige Annahme, nach der personenbezogene Daten nur mit Einwilligung verwendet werden dürfen. Konsequent formulierte das Wiener Wohnungsunternehmen: „Wer dennoch seinen Namen dort sehen will, muss selbst einen Aufkleber anbringen.“ Tatsächlich ist jede Verarbeitung personenbezogener Daten auch zulässig, wenn ein überwiegendes Interesse gegeben ist, was in der Regel der Fall ist (siehe dazu den Beitrag auf Seite 229). Die Pressemeldung wirft allerdings auch ein Licht auf den Datenschutzinformationsstand der Presse.

Wie einfach wäre es gewesen, vor einer Breitseite gegen den Datenschutz deutsche Aufsichtsbehörden zu befragen. Deren Reaktion kam im Nachgang auf die Presseartikel. Die Bundesbeauftragte (www.siehe.eu/k2004) und viele Landesbeauftragte (beispielsweise Berlin www.siehe.eu/k2005), sehen Klingelschilder als zulässig an. Auch der Thüringische Landesbeauftragte hat mitgeteilt (www.siehe.eu/k2006), dass die Einwilligung oder eine Regelung im Mietvertrag oder der Satzung des Vermieters nur einige von weiteren Grundlagen für Namensschilder ist. Halten Sie sich also informiert. Daher verlosen wir auch diesen Monat wieder ein Exemplar des brandaktuellen Auernhammers, Kommentar zur Datenschutz-Grundverordnung und zum Bundesdatenschutzgesetz (www.siehe.eu/k1190). Senden Sie einfach eine E-Mail mit dem Stichwort Auernhammer 1811 an redaktion@gliss-kramer.de.

Ihr

Dr. Philipp Kramer

 
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