Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen einer Arztsuche (Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17)
Der BGH verpflichtet das Bewertungsportal Jameda zur Löschung eines Ärzteprofils. In dem Fall hatte eine Hautärztin auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten geklagt, die gegen ihren Willen auf jameda.de veröffentlicht wurden. Beim Aufruf ihres Profils erschienen unter der Rubrik „Hautärzte (Dermatologen) in der Umgebung“ zudem weitere (zahlende) Ärzte mit demselben Fachbereich und mit einer Praxis in der Umgebung der Praxis der Klägerin. …
Oberbeck, DSB 2018, 65 (Urteil vom 20.02.2018, VI ZR 30/17)
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