Veröffentlichung von Nutzerinhalten durch soziales Netzwerk verstößt gegen den Datenschutz (Urteil vom 17.04.2018, 7 O 6829/17)
Die Veröffentlichung von Nutzerbildern in Suchmaschinen ist ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen unzulässig. Das soziale Netzwerk StayFriends.de hatte in seinen Standardeinstellungen den Hinweis aufgenommen, dass Nutzer sich bei ihrer Anmeldung mit der Veröffentlichung ihrer Profilbilder bei Suchmaschinen wie Google einverstanden erklärten. Laut LG Nürnberg-Fürth sei diese allgemeine Einwilligung nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar. …
Oberbeck, DSB 2018, 136 (Urteil vom 17.04.2018, 7 O 6829/17)
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