Videoüberwachung in Lagerraum mit Sozialbereich verstößt nicht gegen das Persönlichkeitsrecht (Urteil vom 25.02.2016, 2 Ca 2024/15)
Die Installation einer Videoüberwachung durch einen Arbeitgeber in einem Lagerraum ist zulässig, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Diebstahlsaufklärung höher bewertet wird als die mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzung der betroffenen Arbeitnehmer. Geklagt hatte die Arbeitnehmerin eines Fan-Shops. Das Arbeitsgericht Oberhausen entschied zugunsten des Arbeitgebers und stufte die Videoüberwachung als verhältnismäßige Maßnahme ein. …
Oberbeck, DSB 2016, 89 (Urteil vom 25.02.2016, 2 Ca 2024/15)
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