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DSB 2018, 42
Oberbeck 
Videoüberwachung im öffentlichen Kundenbereich von Apotheken erlaubt (Urteil vom 12.12.2017, 2 A 662/17)

Die Videoüberwachung in Apotheken kann auch im öffentlichen Kundenbereich erlaubt sein, wenn dafür sachliche Gründe vorliegen. Aufgrund erheblicher Warenverluste installierte der Kläger mehrere Videokameras. Die zuständige Aufsichtsbehörde hielt dies für unzulässig und ordnete die Unterlassung an. Das OVG gab dem Kläger im Berufungsverfahren jedoch Recht und hob die Anordnung der Behörde auf.

Oberbeck, DSB 2018, 42 (Urteil vom 12.12.2017, 2 A 662/17)

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