Zur (Un-)Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung (Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08)
Die sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter gemäß der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Amtsblatt L 105 vom 13. April 2006, Seite 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) ist mit Artikel 10 Grundgesetz (Telekommunikationsgeheimnis) nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang der Richtlinie kommt es daher nicht an.…
BVerfG, DSB 2010, 17 (Urteil vom 02.03.2010, 1 BvR 256/08)
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