EuGH
Abgabe zollgleicher Wirkung oder diskriminierende Abgabe bei (teilweisem) Ausgleich der Belastung nur für inländische Erzeugnisse
EuGH, Entscheidung vom 17. September 1997 - C-347/95;
EuGH
vom 17.09.1997
- C-347/95
EWS
1997, 392
(Heft 11)
Urteilstenor1. a) Eine Abgabe, die unterschiedslos auf inländische und eingeführte Erzeugnisse erhoben wird, stellt eine nach den Artikeln 9und 12 EG-Vertrag verbotene Abgabe zollgleicher Wirkung dar, wenn ihr Aufkommen zur Finanzierung von Tätigkeiten bestimmt ist, die nur den belasteten inländischen Erzeugnissen zugute kommen, und wenn die sich daraus ergebenden Vorteile diese Belastung vollständig ausgleichen; gleichen diese Vorteile nur einen Teil der Belastung der inländischen Erzeugnisse ...
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