EuGH
Anerkennung des Führerscheins, wenn der Inhaber z. Z. der Ausstellung seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats hatte
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-476/01;
EuGH
vom 29.04.2004
- Rs. C-476/01
EWS
2004, 570
(Heft 12)
Aus den Gründen(1) Das AG Frankenthal hat mit Entscheidung vom 11. 10. 2001, berichtigt durch Schreiben vom 19. 12. 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 7. und 24. 12. 2001, gemäß Art. 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. 7. 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. 6. 1997 (ABl. L 150, S. 41) (im Folgenden: Richtlinie 91/439 oder Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt. ...
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