EuGH
Anerkennung gewerblicher Schutzrechte an Kfz-Karosserieteilen in anderem Mitgliedstaat kein Verstoß gegen öffentliche Ordnung i. S. des Art. 27 EuGVÜ
EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - C-38/98;
EuGH
vom 11.05.2000
- C-38/98
EWS
2000, 317
(Heft 7)
UrteilstenorDie Entscheidung eines Gerichts eines Vertragsstaats, die ein Recht des geistigen Eigentums an Karosserieteilen für Kraftfahrzeuge anerkennt und dem Inhaber dieses Rechts einen Schutz verleiht, der es diesem erlaubt, Dritten, nämlich in einem anderen Vertragsstaat niedergelassenen Marktteilnehmern, zu untersagen, in diesem Vertragsstaat die Karosserieteile herzustellen und zu vertreiben, sie durch diesen Staat durchzuführen, dort einzuführen oder aus ihm auszuführen, verstößt nicht ...
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