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EWS 2010, 477
 
EuGH
Anwendung der Dienstleistungsfreiheit auf Anbieter von Glücksspielen im Internet, der eine in Gibraltar erteilte Lizenz ausschließlich für das Ausland hat - Zulässigkeit von Übergangsmaßnahmen - "Carmen Media"

Art. 49; Vorabentscheidung, Bindungswirkung erga omnes, § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3, § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV, Glücksspielverbot, Erlaubnisvorbehalt, Monopol, staatlich kontrollierte Gesellschaften, Lottokonzession, Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit, sofortige Unanwendbarkeit nationalen Rechts, (wettbewerbsrechtlicher) Sanktionsschutz, Rücknahme der Konzession, kein Ermessen, kein Vertrauensschutz für Begünstigte, Effektivitätsprinzip, § 48 VwVfG, Anwendungsvorrang, Unionsrecht, Vorabentscheidungsurteile, Lotto, siehe Glücksspielverbot, keine Rechtfertigung, Konzessionsrücknahme, staatliches, Glücksspielsverbot, Dienstleistungsfreiheit, Rücknahme, Konzession, Glücksspiel, Sanktionsschutz, ausgeschlossene Anbieter, Internet, Ansässigkeit des Anbieters in Gibraltar, ausschließliche Lizenz für das Ausland, Anwendungsbereich, Verhältnismäßigkeit, Zulässigkeit von Übergangsmaßnahmen, Niederlassungsfreiheit, Glückspiel, ausgeschlossene Anieter

EuGH vom 08.09.2010 - Rs. C-46/08
EWS 2010, 477 (Heft 11)

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