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EWS 2014, 95
 
EuGH
Die Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts steht fest, wenn dieses sich nicht für unzuständig erklärt hat und die Zuständigkeit nicht gerügt ist - "Cartier parfums - lunettes"

Art. 27 Abs. 2, Art. 24; Justizielle Zusammenarbeit, Rechtshängigkeit, Zuständigkeitsvereinbarung, rügelose Einlassung, feststehende Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts, Art. 24, Art. 27 Abs. 2 VO (EG) Nr. 44/2001, EuGVVO, Zuständigkeit des zuerst angerufenen Gerichts, Feststellung, rügelose Einlassung oder endgültige Entscheidung, Zuständigkeit, gerichtliche, Art. 27 Abs. 2 EuGVVO

EuGH vom 27.02.2014 - Rs. C-1/13
EWS 2014, 95 (Heft 2)

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