EuGH
Deliktischer Gerichtsstand ist bei Vermögensschäden nicht notwendig der Wohnsitz des Geschädigten
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 2004 - C-168/02;
EuGH
vom 10.06.2004
- Rs. C-168/02
EWS
2004, 432
(Heft 9)
Aus den Gründen(1) Mit Beschluss vom 9. 4. 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 6. 5. 2002, hat der Oberste Gerichtshof gemäß dem Protokoll vom 3. 6. 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof eine Frage über die Auslegung von Art. 5 Nr. 3 dieses Übereinkommens (ABl. 1972, L 299, S. 32) in der Fassung des Übereinkommens vom 9. 10. 1978 ...
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