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EWS 2001, 509
 
EuGH
Auskunftsanspruch eines Betriebsrats, mit dem Ziel, festzustellen, ob es innerhalb einer EU-weit operierenden Unternehmensgruppe ein herrschendes Unternehmen gibt

EuGH, Entscheidung vom 29. März 2001 - C-62/99;

EuGH vom 29.03.2001 - C-62/99
EWS 2001, 509 (Heft 10)
Urteilstenor1. Art. 11 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. 9. 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung derArbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen einer Unternehmensgruppe auch dann zur Auskunftserteilung an die Organe der internen Arbeitnehmervertretung verpflichtet ist, wenn noch nicht feststeht, ob es sich ...

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