OFG Sachsen
Ausschluß des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der EG
OLG München, Entscheidung vom 26. September 1995 - 25 U 2202/95;
OFG Sachsen
vom 26.09.1995
- 25 U 2202/95
EWS
1995, 425
(Heft 12)
Aus den Gründen»Der Ausgleichsanspruch konnte von den Parteien nicht wirksam ausgeschlossen werden, weil § 92 c I HGB a. F. i. V. m. Art. 29 EGHGB in dem hier gegebenen Anwendungsbereich des EWGV (jetzt EGV) wegen des Vorrangs der Art. 59, Art. 7 EWGV (jetzt Art. 6 EGV) nicht anwendbar ist (zustimmend Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 28. Aufl., § 92 c Anm. 2; Ankele, DB 1987, 569/571).aa) § 92 c HGB a. F. benachteiligt denjenigen Handelsvertreter, der seine Niederlassung nicht im Inland hat, gegenüber ...
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