EuGH
Beim Übergang zum Pfand- und Rücknahmesystem muss ein Mitgliedstaat dafür sorgen, dass sich die Hersteller bruchlos an einem arbeitsfähigen System beteiligen können, insbesondere ausreichend Rücknahmestellen bestehen
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - C-309/02;
EuGH
vom 14.12.2004
- Rs. C-309/02
EWS
2005, 28
(Heft 1)
Aus den Gründen(1) Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 12. 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365, S. 10) und des Art. 28 EG.(2) Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen einer Klage der österreichischen Getränkeherstellerinnen Radlberger Getränkegesellschaft mbH & Co. und S. Spitz KG gegen das Land Baden-Württemberg.Rechtlicher RahmenDie Richtlinie 94/62(3) Die Richtlinie 94/62 bezweckt nach ...
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