EuGH
Beschränkungen grenzüberschreitender Dienstleistungen durch § 1 Abs. 1 und § 1 b AÜG verstoßen gegen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-493/99;
EuGH
vom 25.10.2001
- C-493/99
EWS
2002, 138
(Heft 3)
UrteilstenorDie Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 52 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG und 49 EG) verstoßen, dass sie gesetzlich festgelegt hat, dass in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Bauunternehmena) im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft auf dem deutschen Markt nur dann grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen können, wenn sie über einen Sitz oder zumindest über eine Niederlassung in Deutschland verfügen, die eigenes ...
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