Ladeur, Karl-Heinz
Brutto- oder Nettoprinzip für die Berechnung der Werbeunterbrechungen nach Art. 3 Abs. 3 der Europäischen Fernsehrichtlinie?
EWS
2000, 478
(Heft 11)
I. Die Diskussion über das Brutto-/Netto-Prinzip in DeutschlandDer EuGH hat am 28. 10. 19991Rs. C-6/98, ARD/Pro Sieben Media AG, JZ 2000, 672 m. krit. Besprechung von Bodewig S. 659, K&R 1999, 562, EWS 1999, 458 (Tenor). aufgrund eines Vorlagebeschlusses des OLG Stuttgart2AfP 1998, 315. nach Art. 234 EG (früher Art. 177 EGV) (ARD/PRO Sieben) ein Urteil zur Auslegung von Art. 11 Abs. 3 der Fernsehrichtlinie in der Fassung vom 30. 7. 19973ABl. 1997 L 202, 60. verkündet. Gegenstand der Entscheidung ...
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Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
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