EuGH (Anm. von Gundel, Jörg)
Die Rücknahme des Vorschlags für eine Rahmenverordnung zu Makrofinanzhilfen an Drittländer verletzt nicht die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, des institutionellen Gleichgewichts und der loyalen Zusammenarbeit
Art. 13 Abs. 2, Art. 17, Art. 10;Art. 289, Art. 293, Art. 296;
Makrofinanzhilfen, Drittländer, Verordnungsvorschlag, Rücknahme durch Kommission, Organstreit, Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, institutionelles Gleichgewicht, loyale Zusammenarbeit, Demokratieprinzip, EU-Verordnung, Vorschlag, Rahmenverordnung, Makrofinanzhilfen an Drittländer, Einzelermächtigung, begrenzte, Gleichgewicht, institutionelles, Klage von EP und Rat, Zusammenarbeit, loyale, Rechtsetzung, Durchführungsrechtsakt/delegierter Rechtsakt, Rechtsakt, delegierter, Durchführungsrechtsakt, Abgrenzung
EuGH
vom 14.04.2015
- Rs. C-409/13
EWS
2015, 95
(Heft 2)
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