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EWS 2015, 95
Gundel, Jörg 
EuGH (Anm. von Gundel, Jörg)
Die Rücknahme des Vorschlags für eine Rahmenverordnung zu Makrofinanzhilfen an Drittländer verletzt nicht die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung, des institutionellen Gleichgewichts und der loyalen Zusammenarbeit

Art. 13 Abs. 2, Art. 17, Art. 10;Art. 289, Art. 293, Art. 296; Makrofinanzhilfen, Drittländer, Verordnungsvorschlag, Rücknahme durch Kommission, Organstreit, Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, institutionelles Gleichgewicht, loyale Zusammenarbeit, Demokratieprinzip, EU-Verordnung, Vorschlag, Rahmenverordnung, Makrofinanzhilfen an Drittländer, Einzelermächtigung, begrenzte, Gleichgewicht, institutionelles, Klage von EP und Rat, Zusammenarbeit, loyale, Rechtsetzung, Durchführungsrechtsakt/delegierter Rechtsakt, Rechtsakt, delegierter, Durchführungsrechtsakt, Abgrenzung

EuGH vom 14.04.2015 - Rs. C-409/13
EWS 2015, 95 (Heft 2)

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