EuGH
Die Tabakrichtlinie 2014/40/EU ist gültig und verstößt weder gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und Rechtssicherheit noch gegen die EU-Grundrechte-Charta
Art. 114;Art. 11, Art. 16, Art. 17;
Tabakerzeugnisse, Binnenmarktkompetenz, Vereinheitlichung der Verpackungen, gesundheitsbezogene Warnhinweise, Verbot von Mentholzigarettten, Sonderregelung für E-Zigaretten, Gültigkeit der Richtlinie 2014/40/EU, Grundsätze der Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität, Rechtssicherheit, Art. 11, 16, 17 EGRC, Zigaretten, Tabakerzeugnisse siehe dort, Gleichbehandlungsgrundsatz, Aufmachung und Verkauf, Subsidiaritätsgrundsatz, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit Tabakerzeugnisse, Art. 11 EGRC, Unternehmerifreiheit, Art. 16 EGRC, Eigentumsrecht, Art. 17 EGRC, Richtlinie 2014/40/EU über Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen, Gültigkeit, EU-Grundrechte-Charta
EuGH
vom 04.05.2016
- Rs. C-358/14
EWS
2016, 177
(Heft 03)
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