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EWS 2002, 289
 
EuGH
Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit: Zeitarbeitsunternehmen sind nicht verpflichtet, Sitz oder Zweigniederlassung im Inland zu errichten

EuGH, Entscheidung vom 7. Februar 2002 - C-279/00;

EuGH vom 07.02.2002 - C-279/00
EWS 2002, 289 (Heft 6)
UrteilstenorDie Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 EG und 56 EG verstoßen, dass sie vorschreibt, dass in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Zeitarbeitsunternehmen ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung im Inland errichten und eine Sicherheit in Höhe von 700 Millionen ITL bei einem Kreditinstitut mit Sitz oder Zweigniederlassung im Inland stellen müssen.Aus den Gründen(1) Mit Klageschrift, die am 13. 7. 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes ...

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