EuGH
Unter welchen Voraussetzungen gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für in anderem Mitgliedstaat ansässige Arbeitgeber?
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-49/98;
EuGH
vom 25.10.2001
- C-49/98
EWS
2001, 592
(Heft 12)
Urteilstenor1. Die Art. 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Art. 50 EG) stehen dem nicht entgegen, dass ein Mitgliedstaat ein in einem anderen Mitglied-staat ansässiges Unternehmen, das eine Dienstleistung im Gebiet des ersten Mitgliedstaats erbringt, einer nationalen Regelung wie derjenigen des § 1 Abs. 3 Satz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterwirft, durch die den zu diesem Zweck von dem Unternehmen entsandten Arbeitnehmern Urlaubsansprüche garantiert werden, ...
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