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EWS 2010, 188
 
EuGH
Bei Änderung wesentlicher Merkmale - (ggf. Austausch eines Nachunternehmers) muss ein neues Vergabeverfahren eröffnet werden - Geltungsbereich des Transparenzgebots - "Wall/Stadt Frankfurt und FES"

Art. 43 und Art. 49; Dienstleistungskonzession, Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot, nachträgliche Änderung, wesentliche Merkmale, Austausch eines Nachunternehmers, neues Vergabeverfahren, Bestimmung des Rechtsschutzes (Kündigung/Unterlassung) nach innerstaatlichem Recht, Äquivalenzprinzip, Effektivitätsprinzip, Vergabe, Bestimmung des Rechtsschutzes (Kündigung, Unterlassung) nach innerstaatlichem Recht, Äquivalenzgrundsatz, Effektivitätsgrundsatz

EuGH vom 13.04.2010 - Rs. C-91/08
EWS 2010, 188 (Heft 5)

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