EuGH
Bei Änderung wesentlicher Merkmale - (ggf. Austausch eines Nachunternehmers) muss ein neues Vergabeverfahren eröffnet werden - Geltungsbereich des Transparenzgebots - "Wall/Stadt Frankfurt und FES"
Art. 43 und Art. 49;
Dienstleistungskonzession, Diskriminierungsverbot, Transparenzgebot, nachträgliche Änderung, wesentliche Merkmale, Austausch eines Nachunternehmers, neues Vergabeverfahren, Bestimmung des Rechtsschutzes (Kündigung/Unterlassung) nach innerstaatlichem Recht, Äquivalenzprinzip, Effektivitätsprinzip, Vergabe, Bestimmung des Rechtsschutzes (Kündigung, Unterlassung) nach innerstaatlichem Recht, Äquivalenzgrundsatz, Effektivitätsgrundsatz
EuGH
vom 13.04.2010
- Rs. C-91/08
EWS
2010, 188
(Heft 5)
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