Gundel, Jörg
Effektive und gleichwertige Durchsetzung des EU-Rechts versus nationale Rechtskraftregeln: Konsolidierung oder Neubestimmung?
(keine) Gleichstellung von EU- und nationalem Verfassungsrecht, (zulässige) Beschränkung auf Verwaltungsprozess, Abänderbarkeit, Art. 34 Abs. 1 EuGVVO, Art. 47 EGRC, Außervertragliche Haftung, Beihilfen, Bestandskraft, Dauerwirkung, Durchbrechung, Durchsetzung, Durchsetzung der Mindesteffektivität, EU-Grundrechte, EU-Grundrechtecharta, Effektivitätsgrundsatz, Entscheidung, EuGVVO, Grenzen des Effektivitätsgrundsatzes, Mindesteffektivität, Rechtsbehelfe, Rechtskraft, Rechtskraftdurchbrechung, Rechtsschutz, Rechtsschutzgarantie, Staatshaftung, Unionsrechtswidrigkeit, Verfassungsbeschwerde, Vergleich mit EGMR-Entscheidungen, Verletzung wesentlicher Rechtsgrundsätze, Verstoß, Verstoß durch letztinstanzliches Gericht, Verwaltungsakt, Vorabentscheidungsersuchen, Vorlagepflicht, Wiederaufnahme, Zuständigkeit der Kommission, europäische, europäische Staatshaftung, gerichtlicher, kein Gleichstellungsgebot für EU- und nationales Verfassungsrecht, letztinstanzliches Gericht, nationale Gerichtsentscheidung, ordre public-Vorbehalt, rechtskräftige, staatliche, unionsrechtswidrige Entscheidung, unionsrechtswidriger, unionsrechtswidriger Verwaltungsakt (mit Dauerwirkung), Äquivalenzgrundsatz
EWS
2016, 2
(Heft 01)
Mit den Entscheidungen in den Rechtssachen C-69/14 (Târçâia) und C-505/14 (Klausner) hat der EuGH in kurzem Abstand Urteile erlassen, die jedenfalls im ...
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