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EWS 2006, 518
 
EuGH
Ein in einem Drittstaat ansässiges Unternehmen, das gewerbsmäßig Kredite im Inland vergeben will, aber weder Hauptverwaltung noch Zweigstelle im Inland hat, kann sich nicht auf die Dienstleistungsfreiheit berufen

Art. 49 ff.Art. 56und Art. 58;

EuGH vom 03.10.2006 - Rs. C-452/04
EWS 2006, 518 (Heft 11)

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