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EWS 2005, 168
 
EuGH
Einem Unternehmen steht kein Rechtsmittel gegen die Weigerung der Kommission zu, Zuwiderhandlungen eines Mitgliedstaates gegen die Wettbewerbsregeln nach Art. 86 Abs. 3 EG zu verfolgen

EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - C-141/02;

EuGH vom 22.02.2005 - Rs. C-141/02
EWS 2005, 168 (Heft 4)
Aus den Gründen(1) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beantragt mit ihrem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 30. 1. 2002 in der Rechtssache T-54/99 (max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Nichtigkeitsklage der max.mobil Telekommunikation Service GmbH, nunmehr T-Mobile Austria GmbH (im Folgenden: max.mobil), gegen das Schreiben der Kommission vom 11. 12. 1998 für zulässig erklärt, mit ...

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