Gebühren eines baden-württembergischen Bezirksnotars, die zur Finanzierung allgemeiner Aufgaben an den Staat abgeführt werden, sind Steuern i. S. der Gesellschaftsteuerrichtlinie
Kommentar zu EuGH
vom 30.06.2005
- Rs. C-165/03
EWS
2005, 425
(Heft 9)
Aus den Gründen(1) Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249, S. 25) in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. 6. 1985 (ABl. L 156, S. 23) (im Folgenden: Richtlinie 69/335).(2) Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Verfahrens auf Antrag von Herrn Längst, beamteter Notar im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart, aufgrund einer Anweisung des ...
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