EuGH
Erfordernis, im Rahmen einer Teilzeitausbildung in der Allgemeinmedizin einige Abschnitte einer Vollzeitausbildung zu absolvieren, ist keine mittelbare Diskriminierung
EuGH, Entscheidung vom 9. September 2003 - C-25/02;
EuGH
vom 09.09.2003
- C-25/02
EWS
2003, 485
(Heft 10)
Aus den Gründen(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 8. 11. 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 31. 1. 2002, gemäß Art. 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung von Art. 5 der Richtlinie 86/457/EWG des Rates vom 15. 9. 1986 über eine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (ABL. L 267, S. 26) und Art. 34 der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und ...
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