LG Berlin
Haftung der Bundesrepublik wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Publizitätsrichtlinie durch § 335 a HGB a. F.?
LG Berlin, Entscheidung vom 9. April 2001 - 23 O 650/00;
LG Berlin
vom 09.04.2001
- 23 O 650/00
EWS
2001, 561
(Heft 11)
SachverhaltDie Kläger machen einen Schadensersatzanspruch aus dem Grundsatz der Haftung eines Mitgliedstaates wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht geltend.Die Kläger sind Rechtsnachfolger des Alteigentümers zweier Flurstücke einer Gemarkung in Neubrandenburg. Als jetzige Eigentümerin ist die B GmbH, Rechtsnachfolgerin des VEB B Neubrandenburg, im Grundbuch eingetragen. Der Antrag der Kläger auf Rückübertragung der Grundstücke wurde unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 1 d VermG durch das Amt ...
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