EuGH
Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft gegen Gemeinschaftsrecht - Kassenzulassung
EuGH, Entscheidung vom 4. Juli 2000 - C-424/97;
EuGH
vom 04.07.2000
- C-424/97
EWS
2000, 552
(Heft 12)
Urteilstenor1. Es ist gemeinschaftsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Haftung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft auf Ersatz des Schadens, der einem einzelnen durch von ihr unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht getroffene Maßnahmen entstanden ist, neben derjenigen des Mitgliedstaats selbst gegeben ist.2. Bei der Prüfung, ob ein qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes vorliegt, ist der Gestaltungsspielraum zu ...
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