EuGH
Eine verspätete Erklärung nach dem Voralberger GVG darf nicht automatisch zur rückwirkenden Rechtsunwirksamkeit des Grundverkehrsgeschäfts führen
EuGH, Entscheidung vom 1. Dezember 2005 - C-213/04;
EuGH
vom 01.12.2005
- Rs. C-213/04
EWS
2005, 561
(Heft 12)
Aus den Gründen(1) Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 56 EG.(2) Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen einer Räumungsklage, die Herr Burtscher, der Eigentümer einer in der Gemeinde Sonntag gelegenen Liegenschaft, gegen Herrn Stauderer angestrengt hat, der Langzeitmieter dieser Immobilie ist und sich eines Anspruchs auf ihren Erwerb berühmt.Rechtlicher RahmenGemeinschaftsrecht(3) Art. 56 Abs. 1 EG lautet:»Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen ...
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