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EWS 2006, 509
 
EuGH
Sonderaktien ("golden shares") dürfen staatliche Sonderrechte nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, z. B. zur Gewährleistung des postalischen Universaldienstes, vorsehen

Art. 56 Abs. 1Art. 43;

EuGH vom 28.09.2006 - Rs. C-282/04 und C-283/04
EWS 2006, 509 (Heft 11)

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