OFG Sachsen
Keine Begründung der Rechtshängigkeit nach Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ durch Aufrechnung
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 7 W 1583/97;
OFG Sachsen
vom 17.07.1997
- 7 W 1583/97
EWS
1997, 324
(Heft 9)
Aus den Gründen»I. Die Klägerin, eine Münchener Gesellschaft, die eine Handelsvertretung für Guß- und Schmiedetechnik betreibt, schloß mit den Beklagten, die in Italien u. a. Turbinenschaufeln herstellen, am 12. 5. 1993 einen Handelsvertretervertrag. Die Beklagten erklärten mit Schriftsatz vom 4. 2. 1994 die fristlose Kündigung dieses Vertrags. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Klägerin für die Zeit vom 17. 5. 1993 bis 4. 2. 1994 Provisionsabrechnung, Buchauszug und Provisionen, die ...
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