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EWS 2011, 246
 
EuGH
Keine ausschließliche Zuständigkeit nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts in einem Vertragsrechtsstreit inzidenter die Ungültigkeit der Entscheidung eines Organs geltend macht - "BVG"

Art. 22 Nr. 2; EuGVVO, Gerichtsstand, ausschließlicher, Gültigkeit der Beschlüsse von Organen einer juristischen Person, (akzessorische) Vorfrage, Vertragsrechtsstreit, Klagegegenstand, verschiedene Sprachfassungen, enge Auslegung des Art. 22 Nr. 2 EuGVVO, Vertragssrechtstreit, Art. 22 Nr. 2 EuGVVO, enge Auslegung, Organ, Person, juristische, Gültigkeit von Beschlüssen, (akzessorische) Vorfrage in Vertragssrechtsstreit, Zuständigkeit, gerichtliche, Gültigkeit der Beschlüsse, Vorfrage in Vertragssrechtsstreit, Gesellschaft

EuGH vom 12.05.2011 - Rs. C-144/10
EWS 2011, 246 (Heft 6)

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