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EWS 2010, 368
 
BVerfG
Rechtsfortbildung des EuGH kein ausbrechender Rechtsakt - Ultra-vires-Kontrolle des BVerfG setzt hinreichend qualifizierten Kompetenz-verstoß voraus - Verletzung des gesetzlichen Richters nur bei willkürlicher Nichtvorlage

Art. 19 Abs. 1, Art. 267, Art. 288 Abs. 3, Art. 340 Abs. 2 und Abs. 3;Art. 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 U; Ausbrechender Rechtsakt, Ultra-vires-Kontrolle, BVerfG, hinreichend qualifizierter Kompetenzverstoß, Mangold-Urteil, Rechtsfortbildung durch EuGH, Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, Vorwirkung, Nichtanwendung des § 14 Abs.  3 Satz 4 Tz. B.fG durch BAG, Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, Anwendungsvorrang des Unionsrechts, acquis communautaire, Altersdiskriminierungsverbot, Mangold-Urteil des EuGH, Ultra-vires-Kontrolle durch BVerfG, Rechtsfortbildung, EuGH, Nichtanwendung des § 14 Abs. 3 Satz 4 Tz. B.fG durch BAG, Lissabon-Urteil, Vertrauensschutz, Auslegung, Einzelermächtigung, begrenzte, Richtlinie, Befristung von Arbeitsverträgen, (unmittelbare) Wirkung zwischen Privaten, Ultra-vires-Kontrolle des BVerfG, Arbeitsvertrag, Befristung, Nichtanwendung des § 14 Abs. 3 Satz 4 Tz. B.fG, Verfassungstraditionen, siehe acquis communautaire, Vertragsfreiheit, Verfassungsbeschwerde, Gesetzlicher Richter, Vorlagepflicht, unionsrechtliche, Verletzung, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Willkürmaßstab, Verfassungsmäßigkeit, Gesetzlicher Richter siehe dort, Mangold-Urteil siehe dort, Vorabentscheidungsersuchen, Verletzung der Vorlagepflicht, Kompetenzabgrenzung, siehe Einzelermächtigung, begrenzte und Ultra-vires-Kontrolle, Gesetz, nationales, rückwirkende Nichtanwendbarkeit aufgrund EuGH-Entscheidung, Entschädigung, Anwendungsvorrang Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, Unionsrecht, Demokratieprinzip

BVerfG vom 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
EWS 2010, 368 (Heft 9)

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