EuGH
Art. 81 und Art. 86 EG sind auf eine juris-tische Person anwendbar, die aufgrund Gesetzes an der Verwaltungsentscheidung über die Genehmigung von Motorrad-rennen mitwirkt, und parallel selbst Rennen veranstaltet und dabei Sponsoring-, Werbe- und Versicherungsverträge abschließt
Art. 82und Art. 86;
Marktbeherrschungsmissbrauch, juristische Person ohne Gewinnerzielungsabsicht, Veranstalterin von Motorradrennen, Abschluss von Sponsoring-, Werbe- und Versicherungsverträgen, Inhaberin besonderer Rechte aufgrund Gesetzes, Mitwirkung an Verwaltungsentscheidung über Genehmigung von Motorradrennen, Begriffe Unternehmen und wirtschaftlicheTätigkeit, Marktabgrenzung, räumlicher Markt, spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten, Monopolmissbrauch, Wettberbsrecht, Sportveranstaltung, Motorradrennen, juristische Person ohne Gewinnerzielungsabsicht als Veranstalterin, Unternehmen, Begriff, Dienstleistung, allgemeines wirtschaftliches Interesse Marktbeherrschungsmissbrauch, juristische Person
EuGH
vom 01.07.2008
- Rs. C-49/07
EWS
2009, 488
(Heft 11)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.