EuGH
Missbräuchliche Klauseln aus dem Anhang der Richtlinie müssen nicht Bestandteil der Umsetzungsbestimmungen sein
EuGH, Entscheidung vom 7. Mai 2002 - C-478/99;
EuGH
vom 07.05.2002
- C-478/99
EWS
2002, 281
(Heft 6)
Aus den Gründen(1) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Klageschrift, die am 16. 12. 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 226 EG Klage erhoben auf Feststellung, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29, nachfolgend: Richtlinie) verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und ...
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