EuG
Zurechnung der Zuwiderhandlung einer nahezu 100 %-Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft - "Elf Aquitaine und Arkema"
Art. 81;Art. 53;
Kartellrecht, Geldbuße, Natriumchlorat, Zuwiderhandlung einer nahezu 100 %-Tochtergesellschaft, Zurechnung zur Muttergesellschaft, Vermutung des bestimmenden Einflusses, Verteidigungsrechte, Unschuldsvermutung, Erhöhung des Grundbetrags, Rückfall und Abschreckung, Individualität der (Straf)Zumessung, Grundsätze der eigenen Rechtspersönlichkeit, der Legalität und Gleichbehandlung, Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit, ordnungsgemäße Verwaltung, Ermessensausübung, Mitteilung über Zusammenarbeit, nulla poena sine lege, Legalitätsprinzip, Gleichheitsgrundsatz, Sanktion, Individualität der Zumessung, Mutter-/Tochtergesellschaft, Zurechnung der Zuwiderhandlung, Kronzeugenmitteilung, Festsetzung des Ausgangsbetrags, mildernde Umstände, Muttergesellschaft, Zurechnung der Zuwiderhandlung einer nahezu 100 %-Tochtergesellschaft, Tochtergesellschaft, Zurechnung der Zuwiderhandlung zur Muttergesellschaft, Beteiligung mit nahezu 100 %
EuG
vom 17.05.2011
- Rs. T-299/08Rs. T-343/08
EWS
2011, 287
(Heft 7)
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