OLG Frankfurt a. M.
Nichtberücksichtigung von Zinsen bei Erteilung der Vollstreckungsklausel nach EuGVÜ
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 20 W 29;
OLG Frankfurt a. M.
vom 11.02.1993
- 20 W 29
EWS
1993, 300
(Heft 9)
Aus den Gründen»In sinngemäßer Anwendung des § 18 Abs. 2 KostO ist für die Bewertung des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nur der Hauptgegenstand zu berücksichtigen. Alles, was nach dem Inhalt des Geschäfts oder nach den Umständen des Falles nur untergeordnete Bedeutung hat, insbesondere Früchte, Nutzungen, Zinsen (vgl. dazu OLG Zweibrücken Rpfleger 1987, 156), Vertragsstrafen und Kosten bleiben nach der - im übrigen nicht einmal erschöpfenden - Aufzählung in § 18 Abs. 2 Satz 2 KostO ...
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