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EWS 1995, 422
 
EuGH
Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, nach EuGVÜ

EuGH, Entscheidung vom 19. September 1995 - C-364/93;

EuGH vom 19.09.1995 - C-364/93
EWS 1995, 422 (Heft 12)
UrteilstenorDie in Artikel 5 Nr. 3 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen enthaltene Wendung »Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist« ist dahin auszulegen, daß sie nicht den Ort bezeichnet, an dem der Geschädigte einen Vermögensschaden in der Folge eines in einem anderen Vertragsstaat entstandenen und dort von ihm erlittenen Erstschadens erlitten zu haben behauptet. ...

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