EuGH
Prozeßkostensicherheitsleistung ausländischer juristischer Personen als Verstoß gegen Art. 6 EG-Vertrag
EuGH, Entscheidung vom 26. September 1996 - C-43/95;
EuGH
vom 26.09.1996
- C-43/95
EWS
1996, 399
(Heft 11)
UrteilstenorArtikel 6 Absatz 1 EG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er es einem Mitgliedstaat verbietet, von einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen juristischen Person, die bei einem seiner Gerichte eine Klage gegen einen seiner Staatsangehörigen oder eine dort ansässige Gesellschaft erhoben hat, die Leistung einer Sicherheit wegen der Prozeßkosten zu verlangen, wenn eine derartige Forderung an juristische Personen dieses Staates nicht gestellt werden kann und es sich um eine Klage ...
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