LG Frankfurt a. M.
Rügeloses Einlassen und Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVÜ
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 3/2 O 97/92;
LG Frankfurt a. M.
vom 12.05.1993
- 3/2 O 97/92
EWS
1994, 403
(Heft 11)
Aus den Gründen»Die Rüge der internationalen und örtlichen Unzuständigkeit des Landgerichts Frankfurt am Main ist unbegründet. Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich aus Art. 2 in Verbindung mit Art. 53 EuGVÜ. Denn die Beklagte hat ihren Sitz als GmbH tatsächlich in Bad Homburg, also im Gerichtsbezirk des Landgerichts Frankfurt am Main. Es ist daher festzustellen, daß das angerufene Gericht für die erhobene Klage und die Widerklage örtlich zuständig ist.Mit ihrer Rüge ...
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.